Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.07.1997

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2995
OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,2995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,2995)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,2995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG §§ 1, 16 Abs. 2, § 17a; TKG § 89 Abs. 6, § 90

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2692
  • MDR 1997, 980
  • NStZ 1997, 554 (Ls.)
  • K&R 1998, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97
    Allerdings muß sich der Tatrichter einer solchen Möglichkeit, daß er nicht gebunden ist, bewußt sein und dies auch in seiner Entscheidung zu erkennen geben (BGHSt 38, 125 ff, 136).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 Ws 313/97
    Die verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelbeispielstechnik nach dem Bußgeldkatalog (vgl. BVerfG DAR 1996, 196 ff) entfaltet nur Indizwirkung, ohne daß der Richter daran gebunden ist.
  • BGH, 25.08.2004 - 2 ARs 280/04

    Zuständigkeitsbestimmung; Festsetzung einer Sachverständigenentschädigung

    Die Polizeibeamten wurden im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§§ 161 StPO, 152 GVG) tätig, so daß ihr Verhalten der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf JurBüro 1989, 1459; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 494; OLG Nürnberg JurBüro 1979, 1336, 1337; OLG Zweibrücken NJW 1997, 2692).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 4 Ws 411/02

    Beschlagnahme von Kontenblättern wegen des Verdachts der Unterschlagung und

    Sie wird in den Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht und bei der Anfechtung einer Entscheidung dieser Gerichte auch vor dem Oberlandesgericht jedoch ausschließlich durch den Bezirksrevisor der zuständigen Justizverwaltung vertreten (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1997, 2692).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 2 Ws 416/98

    Auskunft, Entschädigung, Kostenfestsetzung, Mobilfunk, Telekommunikation, Zeugen,

    Da das Rechtsmittel schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben konnte, kam es auf die Frage, ob der Beschwerdeführer in dem vorliegenden, die Festsetzung kostenrechtlicher Entschädigungen betreffenden Verfahren Oberhaupt vertretungsberechtigt war, nicht (mehr) an (vgl. dazu für das Land Rheinland-Pfalz OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 656 MDR 1997, 980 = NJW 1997, 2692).
  • OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 436/98

    Kostenfestsetzungsverfahren, Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei mehreren

    Da das Rechtsmittel schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben konnte, kam es auf die Frage, ob der Beschwerdeführer in dem vorliegenden, die Festsetzung kostenrechtlicher Entschädigungen betreffenden Verfahren überhaupt vertretungsberechtigt war, nicht (mehr) an (vgl. dazu für das Land Rheinland-Pfalz OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 656 = MDR 1997, 980 = NJW 1997, 2692).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4498
OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,4498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.07.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,4498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,4498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die Staatsanwaltschaft betreibt nunmehr im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NJW 1995, 1141 ), nach dem die bisherige Auslegung der Strafgerichte zur Nötigungsalternative der Gewalt bei Sitzblockaden nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §§ 79 Abs. 1 BVerfGG , 359 ff StPO ., Sie hält das Landgericht Trier für örtlich und sachlich zuständig und hat dort beantragt,.

    Der Wiederaufnahmegrund findet vorliegend seine Stütze in dem Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 10. Januar 1995 (NJW 1995, 1141, 1142), in dem die von den Strafgerichten bei Verurteilungen wegen Nötigung durch Sitzblockaden in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 23, 46, 54) vorgenommene erweiternde Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Gewalt" in § 240 Abs. 1 StGB für nicht vereinbar mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG erklärt worden ist, soweit auch die mit geringem körperlichen Kraftaufwand erzielte Auslösung eines psychisch determinierten Prozesses beim Opfer davon erfaßt sein soll.

    Zuzugeben ist dem Landgericht, daß von den genannten früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für die Strafgerichte eine bindende Wirkung ausgegangen ist, auch wenn das Bundesverfassungsgericht selbst der Auffassung ist, die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Auslegung sei damals wegen Gleichheit der Richterstimmen unentschieden, die Rechtsfrage mithin streitig geblieben (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142;,so auch LG Trier, 2. Strafkammer NStZ-RR 1997 174, 175).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 entgegen früherer Rechtsprechung festgestellte Verfassungswidrigkeit der erweiternden Auslegung des Gewaltbegriffs war daher vom Zeitpunkt der Entscheidung an (insoweit richtig: ex nunc) von den Fachgerichten verbindlich zu beachten (vgl. BVerfGE 72, 119, 121; BGH NStZ 1995, 541 jeweils m.w.N.).

    Eine Verurteilung des Angeklagten unabhängig von der verfassungswidrigen Auslegung wäre auch nicht auf Grundlage der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Juli 1995 (NStZ 1995, 541 ) zur Ausübung von "Gewalt" bei Straßenblockaden vertretenden Auffassung möglich gewesen.

  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Sie wird auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geteilt, die sogar eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 BVerfGG auf solche Fälle zugelassen hat, die mit einer verfassungskonformen Auslegung vergleichbar sind (BGH NStZ 1997, 140 ; NStZ 1997, 142 zur Wiederaufnahme zugunsten verurteilter MfS-Agenten).

    Niemand soll gezwungen sein, den Makel einer Bestrafung auf sich ruhen zu lassen, die auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruht (BVerfGE 12, 338, 340; BGH NStZ 1997, 140 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Eine getrennte Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags ist daher nicht erforderlich (OLG Koblenz NJW 1996, 3351, 3353 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NJW 1996, 3351 ; NSTZ-RR 1997, 111, 112) schafft diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wiederaufnahmegrund im Sinne der genannten Vorschrift, auch wenn die darin ausgesprochene Verfassungswidrigkeit der Auslegung nicht den Inhalt der Strafvorschrift selbst, sondern lediglich die Auslegungsmethode zum Gewaltbegriff betrifft.

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Das Gericht kann seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsauffassung aufgeben, auch soweit sie für die damalige Entscheidung tragend war (BVerfGE 4, 31, 38 f; 77, 84, 103 f; 78, 320, 328 f).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Das Gericht kann seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsauffassung aufgeben, auch soweit sie für die damalige Entscheidung tragend war (BVerfGE 4, 31, 38 f; 77, 84, 103 f; 78, 320, 328 f).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Das Gericht kann seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsauffassung aufgeben, auch soweit sie für die damalige Entscheidung tragend war (BVerfGE 4, 31, 38 f; 77, 84, 103 f; 78, 320, 328 f).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 entgegen früherer Rechtsprechung festgestellte Verfassungswidrigkeit der erweiternden Auslegung des Gewaltbegriffs war daher vom Zeitpunkt der Entscheidung an (insoweit richtig: ex nunc) von den Fachgerichten verbindlich zu beachten (vgl. BVerfGE 72, 119, 121; BGH NStZ 1995, 541 jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Diese Feststellungen tragen auch nicht ansatzweise die Annahme, der Angeklagte habe angehaltene Fahrzeuge als Hindernis für eine weitere Straßenblockade einsetzen wollen oder dies billigend in Kauf genommen (so OLG München NStZ-RR 1997, 174 ).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die Prüfung der Erheblichkeit eines Wiederaufnahmegrunds ist vom Standpunkt des erkennenden Gerichts, d.h. desjenigen Richters, der den Angeklagten rechtskräftig verurteilt hatte, vorzunehmen, so daß andere Bewertungen und Rechtsauffassungen als die des ersten Richters nicht herangezogen werden können (BGHSt 18, 225, 226 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86

    General Bastian

  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

  • BGH, 28.11.1996 - StB 12/96

    Strafzumessung beim Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit

  • BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit -

  • OLG Koblenz, 12.02.1996 - 1 Ws 71/96

    Nötigung durch Sitzblockade; Wiederaufnahmeantrag gegen ein im Revisionsverfahren

  • OLG Frankfurt, 11.07.2006 - 3 Ws 652/06

    Wiederaufnahmeverfahren: Zuständiges Gericht nach Berufungsbeschränkung im

    Mithin ist in einem solchen Falle das zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Gericht gleicher sachlicher Zuständigkeit ebenfalls ein Amtsgericht (OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 18; 1997, 111; OLG Oldenburg, StV 1992, 102; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 140a GVG Rn 6; Schmidt, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 140a GVG Rn 5; Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 367 Rn 8 - jew. mwN).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2019 - 1 (Str) Sa 2/19
    Auch schon vor Einführung der Vorschrift durch Artikel 2 Nr. 32 des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I, 3393, 3533) war das Gericht zuständig, das über den angegriffenen Schuldspruch zuletzt in tatsächlicher Hinsicht entschieden hatte, also gegebenenfalls das Berufungsgericht des Ursprungsverfahrens (RGSt 77, 283, OLG Düsseldorf JMBL NRW 1997, 259, 261; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 18 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NJW 1996, 3351 , NStZ-RR 1997, 111, 112, Beschluß vom 11.07.1997 -1 Ws 313/97-) schafft diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wiederaufnahmegrund im Sinne der genannten Vorschrift, auch wenn die darin ausgesprochene Verfassungswidrigkeit nicht den Inhalt der Strafvorschrift selbst, sondern lediglich deren Auslegung betrifft.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2019 - 1 (Str) Sa 4/19
    Auch schon vor Einführung der Vorschrift durch Artikel 2 Nr. 32 des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I, 3393, 3533) war das Gericht zuständig, das über den angegriffenen Schuldspruch zuletzt in tatsächlicher Hinsicht entschieden hatte, also gegebenenfalls das Berufungsgericht des Ursprungsverfahrens (RGSt 77, 283, OLG Düsseldorf JMBL NRW 1997, 259, 261; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 18 m. w. N.).
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